Blick auf die Heizung und die Wäscherei der JVA Köln Blick auf die Heizung und die Wäscherei der JVA Köln
Quelle: JVA Köln

Heute ist der Blick auf den Neubau am Butzweilerhof gerichtet. An der Rochusstraße wurde ein Gelände von 25 ha, 55 a, 21 qm zur Bebauung in Anspruch genommen. Die Fläche ist zehnfach größer als das alte Gelände am Klingelpütz.

Wettbewerb gewinnt ein Schwede

Das Land Nordrhein-Westfalen schrieb im Jahre 1959 einen Wettbewerb zur Erlangung von Vorentwürfen für den Bau einer Untersuchungshaft- und Strafanstalt in Köln aus. Von den eingereichten Arbeiten wurde der Entwurf des Architekten Prof. Fritz Jaenecke mit Dipl. Ing. Erich Heyne und Prof. Sten Samuelsen (Malmö) mit dem 1. Preis ausgezeichnet und zur Ausführung bestimmt. Die Grundidee der Planung war eine möglichst strenge Aufgliederung in einzelne Hafthäuser anzustreben, um der Vielfalt der Aufgaben im Strafvollzug gerecht zu werden und eine weitmögliche Trennung der einzelnen Gefangenengruppen nach den Forderungen der Strafrechtspflege zu erreichen.

Um das Verwaltungszentrum, das mit Verwaltungsgebäude, Heizhaus, Küchengebäude, Waschhaus, Kirche und Bibliothek das Kernstück der Anstalt bildet, liegen die einzelnen Gefangenenabteilungen. Sie sind im Zentrum durch ein geschlossenes Gangsystem verbunden. Frauen- und Männerabteilungen liegen getrennt.

1.075 Haftplätze wurden errichtet, die sich auf die einzelnen Abteilungen folgendermaßen verteilen:

  • Transportgefangene 41 Plätze
  • männl. Untersuchungsgefangene 550 Plätze
  • männl. Strafgefangene 304 Plätze
  • weibl. Gefangene 180 Plätze

Es sind 916 Einzelzellen und 53 Dreierzellen vorhanden. Die männlichen Strafgefangenen sind in einem dreigeschossigen Gebäude mit Zellen zu beiden Seiten des Korridors untergebracht.

Die übrigen Abteilungen befinden sich in zweigeschossigen Haftgebäuden, in denen die Zellen nur an einer Seite des Korridors nach Süden liegen. Jedes Haftgebäude hat die Größe einer Aufsichtseinheit von ca. 60 Zellen, von denen mit Ausnahme von drei Dreierzellen in jeder Abteilung alle als Einzelzellen geplant sind. Jedem Haftgebäude für männliche Untersuchungsgefangene ist eine eigener Spazierhof und ein Hobby- bzw. Arbeitsraum zugeordnet. Für die männlichen Strafgefangenen besteht ein separates Werkstattgebäude.

Hier sind übrigens sämtliche Haftzellen des Neubaus hergestellt worden. Da die Zelle eine immer wiederkehrende gleichgroße Einheit ist, wurde eine entsprechende Vorfertigung vorgesehen.

Eine hohe Mauer und Dienstwohnungen verhindern Kontaktaufnahme

Das Material zu und von den Werkstätten wird über die innere Ringstraße transportiert. Hierdurch haben die Werkstätten innen wie außen getrennte Verbindungen zur Anstalt. Durch die vorhandene Gliederung wird eine weitgehende Trennung von Tatgenossen ermöglicht. Eine Verständigung unter Untersuchungsgefangenen, die in verschiedenen Hafthäusern untergebracht sind, ist dadurch unmöglich gemacht.

Um die Anstaltsgebäude ist eine ca. 1.300 m lange Umwehrungsmauer gebaut, die aus Sicherheitsgründen zur Anstalt hin 5,00 m, nach außen zwischen 3,50 m und 4,50 m hoch ist. Die Wahl der geringeren Höhe nach außen erfolgte mit Absicht. Hierdurch und durch die davor liegenden Häuser mit 83 Dienstwohnungen, sowie durch die aufgelockerte Bepflanzung und die Grünflächen fügt die Anstalt sich gut in das vorhandene und geplante Wohngebiet ein und ist von außen her kaum sichtbar. Da die Haftgebäude, mit einer Ausnahme, nicht wesentlich höher als die Mauer sind, werden Kontaktaufnahmen über die Mauer hin nach außen - ein Faktor, unter dem der alte "Klingelpütz" sehr zu leiden hatte - ausgeschlossen.

Die Zeit des allgemeinen Baustops für öffentliche Bauten von 1960 - 1963 wurde für theoretische Untersuchungen und Studien ausgenutzt. In einem Probebau von insgesamt 12 Zellen wurde drei verschiedene Baumethoden erprobt. Nach dem ausgewerteten Ergebnis des Probebaus wurde für die Fertigstellung der Hafthäuser ein Verfahren der Vorfabrikation, das mit "Corpusbauweise" bezeichnet wird, bestimmt. Hier handelt es sich darum, ganze Raumeinheiten - hier Zellen - in einer Fabrik Fertigzustellen. Erst als die Zelle nach Ausführung des Wand- und Deckenanstrichs, nach Einbau des Fußbodenbelags, der Türen und Fenster, der sanitären und elektrischen Einrichtungen usw. fix und fertig war, wurde sie mittels Kran und Tieflader auf den entsprechenden Bauplatz befördert und versetzt. Das Neue bei dieser Bauweise ist, dass sowohl Rohbau als auch Ausbauarbeiten in der Fabrik durchgeführt werden und dass dadurch eine weit bessere Rationalisierung erreicht wird als bei einer traditionellen Herstellung auf der Baustelle.

Chronik

  • Architektenwettbewerb 1959
  • Grundsteinlegung 3. Nov. 1961
  • Straßen- und Kanalbauerschließung Nov. 1961 bis Frühjahr 1963
  • Bau von 12 Musterzellen Sommer 1962
  • Beginn der Bauarbeiten f. die Hochbauten Frühjahr 1963
  • Beginn der Zellenproduktion Frühjahr 1964
  • Ende der Zellenproduktion Juli 1966
  • Richtfest 7. Dez. 1966
  • Teilbezug mit 600 (meist) U-Gefangenen Nov. 1968
  • Weiterer Teilbezug (Frauenhäuser) März 1969
  • Fertigstellung und Bezug des letzten Hafthauses (Strafgefangene) mit ca. 300 Gefangenen Mai 1969
  • Fertigstellung des Behandlungstraktes und des Bettenhauses - Lazarett - mit 77 Plätzen Juli 1970

Im Wandel der Zeit

Seit Errichtung der Anstalt hat sich im Laufe der fast 50 Jahre ihres Bestehens nicht nur das äußere Erscheinungsbild gewandelt sondern auch die Aufgabenstellung des Justizvollzuges, insbesondere die der Justizvollzugsanstalt Köln, hat sich mit der Zeit weiterentwickelt.

Die Justizvollzugsanstalt Köln war seit Bestehen ständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft zuständig. Dies gilt sowohl für weibliche als auch für männliche Inhaftierte. Neben der Hauptanstalt verfügt die Justizvollzugsanstalt Köln noch über eine Außenstelle, in 30 weibliche Gefangenen im offenen Vollzug untergebracht sind.

Veränderungen gab es auch im Transportwesen

Die JVA Köln ist eine der zentralen Transportbehörden in NRW für die Beförderung von Gefangenen. Ein systematischer und über die Ortsgrenzen hinausgehender Gefangenentransport entwickelte sich parallel zum Eisenbahnwesen.

In Abkommen zwischen den Reichs- und Bundesbahndirektionen einerseits und den Justiz- und Polizeiverwaltungen andererseits war der Gefangenentransport per Schiene geregelt, für die die Auftragsbehörden an die Bahn eine nach "Achs-Kilometern" berechnete Entschädigung zu zahlen hatten. Speziell den Sicherheitsbedürfnissen entsprechend ausgerüstete Gefangenentransportwaggons waren bei einer Kapazität von meistens 28 Plätzen mit Einzelzellen und einer Gemeinschaftszelle ausgestattet. Die Beheizung erfolgte mit Hilfe eines einfachen Kanonenofens, für den die Bahn ebenso zuständig war, wie auch für die Säuberung und Instandhaltung der Waggons. Durchführung und Bewachung des Transports oblag den von der Justiz bzw. Polizei abgestellten Begleitbeamten. Für die Zuführung zu und Abholung von den Bahnhöfen waren die an der Fahrtroute liegenden Anstalten zuständig. Die Gefangenen wurden dort mit Anstalts- bzw. Polizeifahrzeugen befördert. Häufig wurde allerdings der Weg zwischen Anstalt und Bahnhof zu Fuß zurückgelegt. Die Gefangenen hatten sich zu einer Marschkolonne zu formieren und wurden zuweilen zu zweit aneinandergefesselt, von Beamten der Anstalt, die von Hunden begleitet wurden, bewacht.

Frühere und heute noch lebende Transportbeamte wissen zu berichten, dass die Art des Transportes stets Schaulustige anzog und nicht nur für die Gefangenen, sondern auch für die Begleitbeamten eine unerträgliche Belastung war.

Die Umstellung der Gefangenenbeförderung von der Schiene auf die Straße erfolgte im Land Nordrhein-Westfalen um 1959. Ausschlaggebend für den Transportwechsel waren die Unabhängigkeit von der Bahn mit ihren von der Justiz nicht beeinflussbaren Kurssystemen und die bessere Erreichbarkeit der Anstalten mit Hilfe von Kraftfahrzeugen. Selbstverständlich war der Anonymitätsschutz der Gefangenen ein wesentlicher Grund für die Transportumstellung. Aber auch die strukturelle Veränderung des Strafvollzuges haben für das Transportwesen andere Maßstäbe gesetzt. Die vielfältigen Behandlungsmaßnahmen und die damit einhergehenden Differenzierungsmöglichkeiten des Vollzuges erfordern ein auf diese Gegebenheiten abgestelltes Transportsystem.

Transporte im modernen Strafvollzug erfolgen im wesentlichen aus folgenden Anlässen:

  • Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Justizvollzugsanstalt
  • Überstellung in die Einweisungsanstalt Hagen zur Persönlichkeitserforschung und Bestimmung von Behandlungsmaßnahmen für die Vollzugsdauer.
  • Verlegung während des Vollzuges zwecks schulischer oder beruflicher Ausbildung
  • Verlegung in eine heimatnahe Anstalt oder in einer Anstalt, die der Behandlung oder der Eingliederung des Gefangenen nach der Entlassung förderlich ist
  • Verlegung im Rahmen der Progression in eine Anstalt des offenen Vollzuges
  • Verlegung aus spezifischen Behandlungsgründen (z. B. Sozialtherapie)
  • Überstellung in eine andere Justizvollzugsanstalt zwecks Besuchzusammenführung mit Angehörigen oder anderen Inhaftierten
  •  Überstellung zur fachlichen Untersuchungen oder Begutachtungen
  • Überstellung oder Verlegung zur ambulanten oder stationären medizinischen Behandlung in das Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg
  • Verlegung aus Gründen der Tätertrennung
  • Verlegung aus vollzugsorganisatorischen Gründen (z. B. Belegungsausgleich zwischen verschiedenen JVA'en)

Entsprechend ihrer Bestimmung als "Transportanstalt" wird sie wöchentlich von Sammeltransportfahrzeugen anderer umlaufleitender Transportbehörden des Landes angefahren und fungiert dabei als Umsteigeplatz für Gefangene, die in alle Himmelsrichtungen auch über die Landesgrenzen hinweg weitertransportiert werden. Darüber hinaus hat die Anstalt die Aufgabe, Gefangene im Einzeltransport zu Gerichtsterminen im Landgerichtsbezirk sowie im Maßregelvollzug Untergebrachte zu Landeskrankenhäusern zu befördern.