Neben dem normalen Besuchsangebot, besteht die Möglichkeit, auf Gewährung von nicht durchgehend kontrollierten Langzeitbesuchen. Er darf nur gewährt werden, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet werden. Der/die Gefangene und die Besucher/innen müssen für die Durchführung dieser Besuchsart geeignet sein. Soweit es die Kapazitäten der Besuchsabteilung erlauben, können zugelassene Gefangene einmal monatlich diese Besuchsform nutzen. Der Langzeitbesuch wird auf das Besuchskontingent des betreffenden Monats mit einem Besuch angerechnet.
Besuchsdauer: drei Stunden
Besuchszeit: montags bis donnerstags von 08:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Anzahl der Besucher
Es werden höchstens drei erwachsene Personen gleichzeitig zum Besuch zugelassen. Minderjährige Besucher dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen am Langzeitbesuch teilnehmen. Mit ihnen darf die Gesamtzahl der Besucher fünf Personen nicht übersteigen.
Einbringen von Gegenständen
Den Gefangenen wird gestattet, Nahrungs- und Genussmittel aus dem Einkauf zum Langzeitbesuch mitzubringen. Besucher dürfen vor der Durchführung des Langzeitbesuchs in Höhe des üblichen Betrages Nahrungs- und Genussmittel aus dem Automatenangebot der Anstalt erwerben und in den Besuchsraum mitnehmen. Babyartikel, Hygieneartikel und Medikamente dürfen nach den üblichen Bedingungen von den Besuchern im notwendigen Umfang in den Langzeitbesuchsraum mitgenommen werden. Im Rahmen des Langzeitbesuches findet kein Wäschetausch statt.
Ausstattung der Langzeitbesuchsräume
- Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken
- Küche
- Couch mit Tisch
- Tisch mit vier Stühlen
- Radio
- Wickeltisch
- Kinderspielzeug
- Hygieneartikel