Wichtige Information:
Ab 1.Oktober können wieder Online-Besuche für alle Inhaftierten ohne Beschränkungsbeschluss gemäß 119 StPO stattfinden.
Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen sind Terminvereinbarungen ab dem 01.09.2025 möglich.
Bitte lesen Sie hierzu die untenstehenden Nutzungsbedingungen aufmerksam durch und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein.
Was sie wissen sollten, wenn Sie jemanden in der JVA besuchen möchten

Zunächst benötigt jeder Besucher einen gültigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder ein vergleichbares Dokument eines anderen Landes.
Pünktliches Erscheinen ist zwingend notwendig, um einen Besuch ordentlich und zeitgerecht durchführen zu können. Das bedeutet, dass sie mindestens 30 Minuten vor dem Besuchstermin im Wartehäuschen vor der Justizvollzugsanstalt einen Laufzettel ausfüllen. Bedenken Sie bitte, dass in der Justizvollzugsanstalt eine Vielzahl an Besuchen stattfindet und Termine nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Deshalb sagen Sie bitte rechtzeitig jeden Termin ab, falls Sie diesen nicht einhalten können, um anderen Besuchern diesen Termin zur Verfügung zu stellen.
Jede Person, die eine Justizvollzugsanstalt betritt, muss sich einer Personenkontrolle unterziehen.
Zu diesem Zwecke halten Sie bitte Ihren Lichtbildausweis und den Laufzettel bereit! Sie werden durch einen Rahmen, wie sie etwa auf Flughäfen verwandt werden, geleitet! Folgen Sie dabei bitte unbedingt den Anweisungen der Bediensteten.
Personen mit Herzschrittmachern melden sich bitte vor der Kontrolle!
Alle Gegenstände, die Sie lose bei sich tragen, wie z. B. Schlüssel, Portemonnaie, Kaugummi, Mobiltelefon etc. und auch alle Arten von Uhren z. B. Armband- oder Taschenuhren sind abzulegen. Diese werden in einem Schließfach verwahrt. Darüber hinaus erfolgt auch noch eine "Feinkontrolle".
Was Sie wissen sollten, wenn Sie zum Besuch etwas mitbringen möchten

Es dürfen beim Besuch selbst keine Gegenstände, egal welcher Art, abgegeben oder übergeben werden.
Zu einem Regelbesuch können Sie 3 € pro Inhaftierter und 1€ pro Besucher Münzgeld mitbringen.
Das Münzgeld muss automatentauglich sein (10, 20, 50 Cent / 1 € ).
In einigen Bereichen des Besuches kann es zu Sonderregelungen kommen! Alle Sonderbestimmungen können nur in Absprache und mit vorheriger Genehmigung der JVA in Kraft treten. Erkundigen Sie sich also entweder bei einem Ihrer Besuche bei den Bediensteten oder rufen Sie die Justizvollzugsanstalt unter der Rufnummer 0221 5973 -0 an.
Zusatzinformation:
Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass aus Sicherheitsgründen Gesichtsschleier auf dem Anstaltsgelände, insbesondere beim Besuch, abgenommen werden müssen.
Hinweis zum Datenschutz für Besucherinnen und Besucher
Mit dem Betreten der Justizvollzugsanstalt Köln erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Einlasskontrolle elektronisch erfasst werden.
Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.
Ihre Daten werden nach Wegfall des Erfassungszwecks – spätestens jedoch nach sechs Wochen – gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.