Besuche bei Gefangenen werden nur unter nachfolgenden Voraussetzungen durchgeführt, wenn Sie:

  1. seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Corona-Impfschutz haben d.h. drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Infektion und diese durch einen Impfnachweis und gegebenenfalls einen Genesenennachweis belegen können.
  2. selbst ungeimpft sind, aber eine Infektion durchgemacht haben und diese durch den Befund eines PCR-Tests, der mindestens 28 Tage, höchstens aber 90 Tage alt ist, nachweisen können.
  3. Ein negatives tagesaktuelles Testergebnis von einer Corona-, Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle (Antigen-Schnelltest) bzw. einen PCR-Test, welcher nicht älter als 24 Stunden ist, in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen können. Dies gilt nicht für unter 1. oder 2. fallende Personen.

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Besuchszeiten ab Dezember 2022

Informationen zu den Besuchszeiten

Aufgrund der bestehenden Hygiene- und Abstandsregelung ergeben sich bis auf weiteres folgende Einschränkungen:

  • Drei Besuche von 45 Minuten pro Monat pro Inhaftierter/Inhaftierten mit drei Personen, Kinder egal welchen Alters zählen als eine Person.
  • der/die Besucher/in trägt einen eigenen Mund- und Nasenschutz
  • zwischen dem Besucher/der Besucherin und der/dem Inhaftierten findet keinerlei Körperkontakt statt
  • die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten

Des Weiteren ist Folgendes zu beachten:

  • keine Toilettenbenutzung innerhalb der Anstalt
  • letzte Möglichkeit vor der Anstalt (Wartehäuschen)

 Die Besuchszeiten sind wie folgt:

  • montags bis donnerstags von 07:50 Uhr bis 15:55 Uhr
  • am 1. Montag im Monat von 10:50 Uhr bis 18:55 Uhr

(Zutritt ab 15:45 Uhr nur mit einem Arbeitsnachweis)

Die Terminierung Ihres Besuches nehmen Sie bitte unter 0221 5973-246 vor.

Zur weiteren Aufrechterhaltung der Kontakte zu Ihren Angehörigen bieten wir, falls eine erhebliche Distanz zur hiesigen Anstalt zurückzulegen ist -z.B. bei einer Entfernung von mehr als 200 km- oder wenn aufgrund von Berufstätigkeit, Krankheit oder Geberechlichkeit eine persönlicher Besuch nur unter erheblichen Beschwernissen möglich wäre, die Besuchdurchführung auch mittels "Skype" an.

Für das notwendige Genehmigungsverfahren benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Einverständniserklärung, eine Ausweiskopie sowie den Nachweis der erheblichen Beschwernisse.

Einverstaendniserklaerung sowie Nutzungsbedingungen für Besucher PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Für die Wahrnehmung von Skype-Besuchen auszufüllen

Die Unterlagen übermitteln Sie bitte in Kopie entweder als Anhang einer E-Mail an skype@jva-koeln.nrw.de E-Mail Adresse, öffnet ihr Mailprogramm oder per Post an die Anstalt (JVA Köln, Rochusstr. 350, 50827 Köln) mit dem Betreff „Skype-Unterlagen für (Name des Inhaftierten)“.

Sofern Ihr Angehöriger/Bekannter sich aktuell in Untersuchungshaft befindet und Beschränkungen nach § 119 StPO hat, ist eine vom entsprechenden Gericht ausgestellte Besuchererlaubnis erforderlich.

Hinweis zur Einverständniserklärung

Für die Dauer der Sonderregelungen aufgrund der momentanen Pandemie-Lage entfallen die Beschränkungen auf den Nutzerkreis und die Dauer der Video-Telefonate wird einheitlich auf 45 Minuten pro Termin begrenzt.

Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Ermöglichung der Skype-Kontakte gespeichert und verarbeitet.

Besuche von Verteidigern/innen, Behördenvertretern/innen, Gutachtern/innen können nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden – dies montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:50 Uhr.

 

Terminanfragen sind per Fax ausschließlich an die Nummer: 0221 5973-427 zu senden.

Ihr Fax sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Berufsbezeichnung
  • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Inhaftierten
  • Tag und Terminwunsch mit Angabe der Sprechzeit (max. Dauer)

 

Im Verhinderungsfall oder bei Verspätung erbitten wir Rückmeldung unter der Rufnummer 0221 5973-267.

Am 1. Montag im Monat öffnet die Besuchsabteilung erst um 11:00 Uhr. Einlass an der Pforte beginnt an diesen Tagen um 10:30 Uhr.