Für den Besuch gilt es folgendes zu beachten:
- keine Toilettenbenutzung innerhalb der Anstalt, letzte Möglichkeit vor der Anstalt (Wartehäuschen)
Die Besuchszeiten sind wie folgt:
- montags bis donnerstags von 07:50 Uhr bis 15:55 Uhr
- am 1. Montag im Monat von 10:50 Uhr bis 18:55 Uhr
(Zutritt ab 15:45 Uhr nur mit einem Arbeitsnachweis)
Am 1. Montag im Monat öffnet die Besuchsabteilung erst um 11:00 Uhr.
Einlass an der Pforte beginnt an diesen Tagen um 10:30 Uhr.
Besuchszeiten allgemein:
Tag | Öffnungszeiten | Bemerkungen |
---|---|---|
Montag | 07:50 - 15:55 Uhr |
Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn |
Dienstag | 07:50 - 15:55 Uhr | Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn |
Mittwoch | 07:50 - 15:55 Uhr | Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn |
Donnerstag | 07:50 - 15:55 Uhr | Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn |
Freitag | geschlossen | |
1. Montag im Monat | 11:00 - 19:45 Uhr |
Für berufstätige Besucher werden zusätzlich Jeden 1. Montag im Monat Ein Zutritt zu diesen Zeiten wird ausschließlich unter Vorlage eines Arbeitsnachweises, wie z.B. Gehaltsabrechnung, Dienstausweis oder Gewerbeschein gewährt. |
Samstags sowie Sonntag/Feiertage |
geschlossen |
Terminreservierungen:
Die Besuchsabteilung ist Freitags sowie am Wochenende und an Feiertagen nicht besetzt.
Die Terminierung Ihres Besuches nehmen Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 5973-246 vor.
Besuche von Verteidigern/innen, Behördenvertretern/innen, Gutachtern/innen können nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden – dies montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:50 Uhr.
Terminanfragen sind per Fax ausschließlich an die Nummer: 0221 5973-427 zu senden.
Ihr Fax sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Berufsbezeichnung
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Inhaftierten
Tag und Terminwunsch mit Angabe der Sprechzeit (max. Dauer)
Besuch über Skype:
Zur weiteren Aufrechterhaltung der Kontakte zu Ihren Angehörigen bieten wir, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit Besuchsdurchführung auch mittels "Skype" an.
Vorrausetzungen für Skype Besuche:
- Beschwerliche Anreise, zb.
- Entfernung vom Wohnort von mehr als 200 km,
- Krankheit oder körperliche Einschränkungen
Für das notwendige Genehmigungsverfahren benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Einverständniserklärung, eine Ausweiskopie sowie den Nachweis der erheblichen Beschwernisse
Einverstaendniserklaerung sowie Nutzungsbedingungen für Besucher
Für die Wahrnehmung von Skype-Besuchen auszufüllen
Die Unterlagen übermitteln Sie bitte in Kopie entweder als Anhang einer E-Mail an:
oder per Post an:
JVA Köln, Rochusstr. 350, 50827 Köln
mit dem Betreff „Skype-Unterlagen für (Name des Inhaftierten)“.
Sofern Ihr Angehöriger/Bekannter sich aktuell in Untersuchungshaft befindet und Beschränkungen nach § 119 StPO hat, ist eine vom entsprechenden Gericht ausgestellte Besuchererlaubnis erforderlich.
Hinweis zur Einverständniserklärung
Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Ermöglichung der Skype-Kontakte gespeichert und verarbeitet.
Besuche von Verteidigern/innen, Behördenvertretern/innen, Gutachtern/innen können nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden – dies montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:50 Uhr.
Terminanfragen sind per Fax ausschließlich an die Nummer: 0221 5973-427 zu senden.
Ihr Fax sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Berufsbezeichnung
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Inhaftierten
- Tag und Terminwunsch mit Angabe der Sprechzeit (max. Dauer)
Im Verhinderungsfall oder bei Verspätung erbitten wir Rückmeldung unter der Rufnummer:
0221 5973-267