Für den Besuch gilt es folgendes zu beachten:

  • keine Toilettenbenutzung innerhalb der Anstalt, letzte Möglichkeit vor der Anstalt (Wartehäuschen)

 Die Besuchszeiten sind wie folgt:

  • montags bis donnerstags von 07:50 Uhr bis 15:55 Uhr
  • am 1. Montag im Monat von 10:50 Uhr bis 18:55 Uhr

(Zutritt ab 15:45 Uhr nur mit einem Arbeitsnachweis)

Am 1. Montag im Monat öffnet die Besuchsabteilung erst um 11:00 Uhr.

Einlass an der Pforte beginnt an diesen Tagen um 10:30 Uhr.

Besuchszeiten allgemein:

TagÖffnungszeitenBemerkungen
Montag 07:50 - 15:55 Uhr

 Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn

Dienstag 07:50 - 15:55 Uhr  Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn
Mittwoch 07:50 - 15:55 Uhr  Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn
Donnerstag 07:50 - 15:55 Uhr  Einlass 30 Minuten vor Besuchsbeginn
Freitag geschlossen  
1. Montag im Monat 11:00 - 19:45 Uhr

Für berufstätige Besucher werden zusätzlich
folgend Besuchszeiten angeboten:

Jeden 1. Montag im Monat
von 10:50 Uhr bis 18:55 Uhr

Ein Zutritt zu diesen Zeiten wird ausschließlich unter Vorlage eines Arbeitsnachweises, wie z.B. Gehaltsabrechnung, Dienstausweis oder Gewerbeschein gewährt.

Samstags sowie

Sonntag/Feiertage

geschlossen

Terminreservierungen:

Die Besuchsabteilung ist Freitags sowie am Wochenende und an Feiertagen nicht besetzt.

Die Terminierung Ihres Besuches nehmen Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 5973-246 vor.

Besuche von Verteidigern/innen, Behördenvertretern/innen, Gutachtern/innen können nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden – dies montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:50 Uhr.

 

Terminanfragen sind per Fax ausschließlich an die Nummer: 0221 5973-427 zu senden.

 

Ihr Fax sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Berufsbezeichnung
  • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Inhaftierten

Tag und Terminwunsch mit Angabe der Sprechzeit (max. Dauer)

Besuch über Skype:

Zur weiteren Aufrechterhaltung der Kontakte zu Ihren Angehörigen bieten wir, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit Besuchsdurchführung auch mittels "Skype" an.

Vorrausetzungen für Skype Besuche:

  • Beschwerliche Anreise, zb.
  • Entfernung vom Wohnort von mehr als 200 km,
  • Krankheit oder körperliche Einschränkungen

Für das notwendige Genehmigungsverfahren benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Einverständniserklärung, eine Ausweiskopie sowie den Nachweis der erheblichen Beschwernisse 

Einverstaendniserklaerung sowie Nutzungsbedingungen für Besucher PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Für die Wahrnehmung von Skype-Besuchen auszufüllen

Die Unterlagen übermitteln Sie bitte in Kopie entweder als Anhang einer E-Mail an:

skype@jva-koeln.nrw.de E-Mail Adresse, öffnet ihr Mailprogramm

oder per Post an:

JVA Köln, Rochusstr. 350, 50827 Köln


mit dem Betreff „Skype-Unterlagen für (Name des Inhaftierten)“.

Sofern Ihr Angehöriger/Bekannter sich aktuell in Untersuchungshaft befindet und Beschränkungen nach § 119 StPO hat, ist eine vom entsprechenden Gericht ausgestellte Besuchererlaubnis erforderlich.

Hinweis zur Einverständniserklärung

 Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Ermöglichung der Skype-Kontakte gespeichert und verarbeitet.

Besuche von Verteidigern/innen, Behördenvertretern/innen, Gutachtern/innen können nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden – dies montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:50 Uhr.

 

Terminanfragen sind per Fax ausschließlich an die Nummer: 0221 5973-427 zu senden.

 

Ihr Fax sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Berufsbezeichnung
  • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Inhaftierten
  • Tag und Terminwunsch mit Angabe der Sprechzeit (max. Dauer)

 

Im Verhinderungsfall oder bei Verspätung erbitten wir Rückmeldung unter der Rufnummer:

 

0221 5973-267