Dem Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Vollzug und die "Öffnung" des Vollzuges nach außen dient die Bildung von Beiräten in Justizvollzugsanstalten. Den Beiräten gehören Personen an, die - ohne selbst im Strafvollzug tätig zu sein - Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzuges haben und bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten.

 

Die Mitglieder des Beirates werden vom Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und von der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Köln ernannt. Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages (5 Jahre); mehreren Beiräten gehören auch Landtagsabgeordnete an. Die Beiräte unterstützen die Anstaltsleiterin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Kontakt zu Organisationen und Behörden und geben Anregungen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Vollzuges. Sie helfen im Einzelfall auch bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung. Die Beiräte haben Zutritt zu allen Einrichtungen der Anstalt und können mit Gefangenen ohne Beisein eines Bediensteten der Anstalt sprechen. Die Anstaltsleiterin unterstützt den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, gibt ihm die erforderlichen Auskünfte und nimmt an Sitzungen und Anstaltsbesichtigungen des Beirates teil. Das Ministerium der Justiz führt mindestens einmal jährlich eine Besprechung mit den Vorsitzenden der Beiräte und deren Stellvertretern durch.