
Die Justizvollzugsanstalt Köln ist eine Untersuchungshaftanstalt für männliche, weibliche und jugendliche Untersuchungsgefangene und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen und weiblichen Personen zuständig.
- Frauen - geschlossener Vollzug
Freiheitsstrafe bis einschl. 3 Jahre
Untersuchungshaft, Auslieferungshaft und Durchlieferungshaft an Erwachsenen - Frauen - offener Vollzug - (JVA Köln Außenstelle)
Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft)
Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden - Männer - geschlossener Vollzug
Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft
Freiheitsstrafe bis unter 3 Monate
Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 3 bis unter 12 Monate
Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 bis unter 9 Monate
Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten bis einschl. 48 Monate an Ausländern - Frauen, jugendliche - geschlossener Vollzug
Jugendstrafe, Freiheitsstrafe (§ 114 JGG)
Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Jugendlichen u. Heranwachsenden - Frauen, jugendliche - offener Vollzug - (JVA Köln Außenstelle)
Jugendstrafe, Freiheitsstrafe (§ 114 JGG)
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vollstreckungsplan regelt die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten nach Gerichtsbezirken.