Gefangener in einem Gewächhaus Quelle: JVA Köln

Die Inhaftierten werden menschenwürdig untergebracht und behandelt. Nähe und Distanz werden von uns beachtet. Ihre Persönlichkeitsrechte werden gewahrt. Wir achten darauf, dass die Gefangenen sich an die Anstaltsregeln halten und sanktionieren Regelverstöße.

Die JVA Köln hat ein differenziertes Behandlungsangebot. Hierzu gehören die Bereiche:

  • Arbeit:
    Die Bediensteten bemühen sich, jedem/r Gefangenen eine seinen/ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten angemessene Arbeit zu vermitteln. Die Gefangenen arbeiten überwiegend in Betrieben innerhalb und - bei Eignung - auch außerhalb der Anstalt. Soweit erforderlich, werden Gefangene in therapeutischen Maßnahmen auf einen Arbeitseinsatz vorbereitet.
  • Schulische und berufliche Bildung:
    Geeignete Gefangene können in der Anstalt schulische oder berufliche Ausbildungen absolvieren.
  • Besondere Behandlungsmaßnahmen:
    Suchtmittelabhängige Inhaftierte werden von internen und externen Suchtberatern begleitet. Für Inhaftierte mit Persönlichkeitsproblemen, sozialen Schwierigkeiten und anderen Fragestellungen werden spezifische Angebote bereit gehalten.
  • Freizeit:
    Wir kennen die zunehmende Bedeutung der Freizeitgestaltung für die Integration der Inhaftierten und verfügen daher über ein breit gefächertes Angebot, unter anderem Sport, kreative Betätigungen und künstlerische Veranstaltungen. Bei der Planung und Durchführung von Freizeitveranstaltungen berücksichtigen wir sowohl die Interessen der Gefangenen, als auch die vollzuglichen Belange und die pädagogischen Vorstellungen der Anstalt. Externe sind in die Gestaltung des Freizeitangebotes in erheblichem Umfang eingebunden.
  • Lockerungen:
    Vollzugliche Lockerungen (Hafturlaub, Ausgang, Verlegung aus dem geschlossenen in den offenen Vollzug) werden gezielt eingesetzt, um den Gefangenen auf ein späteres Leben in Freiheit vorzubereiten und soziale Kontakte zu fördern.
  • Besuch:
    Besuch wird im Rahmen der baulichen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten großzügig gewährt. Im Einzelfall wird nach Prüfung auf Antrag des/der Gefangenen für nahe Angehörige monatlich ein unüberwachter Langzeitbesuch gewährt.